Steuervergünstigung für Handwerkerleistung ...
Malerarbeiten: Zukünftig komplett von der Steuer
absetzbar!
Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 3 EStG
Max. 1.200EURO im Jahr (20% von 6.000 EURO) bei
Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaß-
nahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers
(selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus:
Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer,
Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung
ausgewiesen.
Hinweis: Auch die anteilige
Mehrwertsteuer ist begünstigt
und sollte deshalb einzeln
ausgewiesen werden.
Materialkosten oder sonstige
gelieferte Waren sind nicht
begünstigt. Rechnungsbetrag
wurde auf das Konto des
Handwerksbetriebs überwiesen
(Nachweisdurch einen Beleg des
Kreditinstituts,d.h.Überweisung
oder Kontoauszug).
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