1. Allgemeines
Aufträge werden auf der Grundlage der Allgemeinen tech-
nischen Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleist-
ungen (VOB) Teil B und C, durchgeführt, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart ist.
2. Angebote und Angebotsunterlagen
Die eingesetzten Preise gelten für die im Angebot beschrie-
benen Leistungen, einschließlich der Nebenleistungen nach
VOB Teil C.Die Abrechnung erfolgt nach den ausgeführten
Leistungen zu den vereinbarten Einheitspreisen bzw. nach
Aufmass,falls Einheitspreise nicht vereinbart sind. In jedem
Fall ist in den Preisen die Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Das Angebot mit all seinen Bestandteilen bleibt geistiges
Eigentum des Anbieters.Eine Weitergabe an Mitbewerber oder
sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Das
Angebot selbst ist kostenlos und bei Nichtzustandekommen
eines Werkvertrages zurückzugeben. Der Auftraggeber hat
dafür Sorge zu tragen, dass vom Auftragnehmer über-
nommene Arbeiten ohne Unterbrechung, Verzögerung und
Behinderung durchgeführt werden können. Etwaige Ver-
zögerungen oder Behinderungen, hervorgerufen durch den
Auftraggeber oder solche, für die der Auftragnehmer nicht
einzustehen hat,gehen hinsichtlich zusätzlicher Kosten zu
Lasten des Auftraggebers. Für die Montage bzw. Ausführung
unseres Auftrages sind Strom und Wasser von Seiten des
Auftraggebers zu stellen.
3. Auftragserteilung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Sie gelten dann als Auf-
trag,wenn sie von unserer Seite schriftlich bestätigt worden
sind.
4. Kündigung
Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen.
5. Abnahme
Verlangt der Auftragnehmer schriftlich die Abnahme der
Leistung oder einer in sich geschlossenen Teilleistung, so ist
diese unverzüglich durchzuführen. Für eventuelle Mängel, die
nach der Abnahme auftreten übernehmen wir keine Haftung,
sofern kein technischer Mangel vorliegt, für den wir zur Ge-
währleistung verpflichtet sind.Wird vom Auftraggeber keine
Abnahme verlangt, so ist die erbrachte Leistung binnen
6Tagen nach schriftlicher Mitteilung über ihre Fertigstellung
als abgenommen anzusehen.Hat der Auftraggeber die eine
Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genom-
men, so gilt die Abnahme erfolgt nach Ablauf von 6
Werktagen.
6. Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass alle von ihm
ausgeführten Bauleistungen, die nach VOB zugesicherten
Eigenschaften haben. Ist ein Mangel auf die Leistungsbe-
schreibung oder auf Anordnung des Auftraggebers, auf die von
ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Materialien, oder auf
die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unter-
nehmers zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von der
Gewährleistung dieser Mängel frei, wenn er dem Auftrag-
geber seine Bedenken schriftlich oder mündlich angezeigt
hat.Von der Gewährleistung ausgeschlossen bleiben Mängel
und Schäden,deren Ursachen in den Risikobereich des Auf-
traggebers fallen,wie z. B.Beschädigungen durch Dritte,
Baufeuchtigkeit,Witterungseinflüsse,durch arbeitende
Unterkonstruktionen ,durch Risse in den Untergründen, usw.
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbes-
serung.Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der AGB ohne
gesonderte Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen.
7. Zahlung
Die Zahlungen bestehen aus 35% Anzahlung sofort nach Auf-
tragserteilung, weiteren 35 % nach Erbringung von 2/3 der
Gesamtleistung und 30 % nach Fertigstellung und Abnahme
durch den Auftraggeber.Als Zahlungsziel räumen wir 10 Tage
nach Rechnungsstellung ein.Handwerkerrechnungen sind
immer sofort ohne Abzug von Skonto zu begleichen, wenn
nicht anders vereinbart.
8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz unseres Unternehmens,
Hannover
Allgemeine Geschäftsbedingungen ...