Malermeister Frank Kruse   Nordenkamp 8   30823 Garbsen   Tel.:05137/94625   Mobil: 0172-5137887 © Copyright by Malermeister Frank Kruse
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

1. Allgemeines Aufträge werden auf der Grundlage der Allgemeinen technischen Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C, durchgeführt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 2. Angebote und Angebotsunterlagen Die eingesetzten Preise gelten für die im Angebot beschriebenen Leistungen, einschließlich der Nebenleistungen nach VOB Teil C. Die Abrechnung erfolgt nach den ausgeführten Leistungen zu den vereinbarten Einheitspreisen bzw. nach Aufmass, falls Einheitspreise nicht vereinbart sind. In jedem Fall ist in den Preisen die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Das Angebot mit all seinen Bestandteilen bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Eine Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Das Angebot selbst ist kostenlos und bei Nichtzustandekommen eines Werkvertrages zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Auftragnehmer übernommene Arbeiten ohne Unterbrechung, Verzögerung und Behinderung durchgeführt werden können. Etwaige Verzögerungen oder Behinderungen, hervorgerufen durch den Auftraggeber oder solche, für die der Auftragnehmer nicht einzustehen hat, gehen hinsichtlich zusätzlicher Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Für die Montage bzw. Ausführung unseres Auftrages sind Strom und Wasser von Seiten des Auftraggebers zu stellen. 3. Auftragserteilung Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Sie gelten der dann als Auftrag, wenn sie von unserer Seite schriftlich bestätigt worden sind. 4. Kündigung Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen. 5. Abnahme Verlangt der Auftragnehmer schriftlicht die Abnahme der Leistung oder einer in sich geschlossenen Teilleistung, so ist diese unverzüglich durchzuführen. Für eventuelle Mängel, die nach der Abnahme auftreten übernehmen wir keine Haftung, sofern kein technischer Mangel vorliegt, für den wir zur Gewährleistung verpflichtet sind.Wird vom Auftraggeber keine Abnahme verlangt, so ist die erbrachte Leistung binnen 6 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über ihre Fertigstellung als abgenommen anzusehen. Hat der Auftraggeber die eine Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme erfolgt nach Ablauf von 6 Werktagen. 6. Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass alle von ihm ausgeführten Bauleistungen, die nach VOB zugesicherten Eigenschaften haben. Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnung des Auftraggebers, auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Materialien, oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung dieser Mängel frei, wenn er dem Auftraggeber seine Bedenken schriftlich oder mündlich angezeigt hat. Von der Ge-währleistung ausgeschlossen bleiben Mängel und Schäden, deren Ursachen in den Risiko-bereich des Auftraggebers fallen, wie z. B. Beschädigungen durch Dritte, Baufeuchtigkeit, Witterungseinflüsse, durch arbeitende Unterkonstruktionen ,durch Risse in den Untergründen, usw. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung.Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der AGB ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen. 7. Zahlung Die Zahlungen bestehen aus 35% Anzahlung sofort nach Auftragserteilung, weiteren 35 % nach Erbringung von 2/3 der Gesamtleistung und 30 % nach Fertigstellung und Abnahme durch den Auftraggeber.Als Zahlungsziel räumen wir 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Handwerkerrechnungen sind immer sofort ohne Abzug von Skonto zu begleichen, wenn nicht anders vereinbart. 8. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt der Sitz unseres Unternehmens, Hannover
Anstricharbeiten Tapezierarbeiten Fußbodenbeläge
1. Allgemeines Aufträge werden auf der Grundlage der Allgemeinen tech- nischen Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleist- ungen (VOB) Teil B und C, durchgeführt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 2. Angebote und Angebotsunterlagen Die eingesetzten Preise gelten für die im Angebot beschrie- benen Leistungen, einschließlich der Nebenleistungen nach VOB Teil C.Die Abrechnung erfolgt nach den ausgeführten Leistungen zu den vereinbarten Einheitspreisen bzw. nach Aufmass,falls Einheitspreise nicht vereinbart sind. In jedem Fall ist in den Preisen die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Das Angebot mit all seinen Bestandteilen bleibt geistiges Eigentum des Anbieters.Eine Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Das Angebot selbst ist kostenlos und bei Nichtzustandekommen eines Werkvertrages zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Auftragnehmer über- nommene Arbeiten ohne Unterbrechung, Verzögerung und Behinderung durchgeführt werden können. Etwaige Ver- zögerungen oder Behinderungen, hervorgerufen durch den Auftraggeber oder solche, für die der Auftragnehmer nicht einzustehen hat,gehen hinsichtlich zusätzlicher Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Für die Montage bzw. Ausführung unseres Auftrages sind Strom und Wasser von Seiten des Auftraggebers zu stellen. 3. Auftragserteilung Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Sie gelten dann als Auf- trag,wenn sie von unserer Seite schriftlich bestätigt worden sind. 4. Kündigung Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen. 5. Abnahme Verlangt der Auftragnehmer schriftlich die Abnahme der Leistung oder einer in sich geschlossenen Teilleistung, so ist diese unverzüglich durchzuführen. Für eventuelle Mängel, die nach der Abnahme auftreten übernehmen wir keine Haftung, sofern kein technischer Mangel vorliegt, für den wir zur Ge- währleistung verpflichtet sind.Wird vom Auftraggeber keine Abnahme verlangt, so ist die erbrachte Leistung binnen 6Tagen nach schriftlicher Mitteilung über ihre Fertigstellung als abgenommen anzusehen.Hat der Auftraggeber die eine Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genom- men, so gilt die Abnahme erfolgt nach Ablauf von 6 Werktagen. 6. Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass alle von ihm ausgeführten Bauleistungen, die nach VOB zugesicherten Eigenschaften haben. Ist ein Mangel auf die Leistungsbe- schreibung oder auf Anordnung des Auftraggebers, auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Materialien, oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unter- nehmers zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung dieser Mängel frei, wenn er dem Auftrag- geber seine Bedenken schriftlich oder mündlich angezeigt hat.Von der Gewährleistung ausgeschlossen bleiben Mängel und Schäden,deren Ursachen in den Risikobereich des Auf- traggebers fallen,wie z. B.Beschädigungen durch Dritte, Baufeuchtigkeit,Witterungseinflüsse,durch arbeitende Unterkonstruktionen ,durch Risse in den Untergründen, usw. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbes- serung.Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der AGB ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen. 7. Zahlung Die Zahlungen bestehen aus 35% Anzahlung sofort nach Auf- tragserteilung, weiteren 35 % nach Erbringung von 2/3 der Gesamtleistung und 30 % nach Fertigstellung und Abnahme durch den Auftraggeber.Als Zahlungsziel räumen wir 10 Tage nach Rechnungsstellung ein.Handwerkerrechnungen sind immer sofort ohne Abzug von Skonto zu begleichen, wenn nicht anders vereinbart. 8. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt der Sitz unseres Unternehmens, Hannover
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